Höherer Grundbetrag für Beschäftigte ab 2020 und Basisgeld
Der Grundbetrag für Beschäftigte in der WfbM ist ab Januar 2020 erhöht worden.
In den folgenden drei Jahren wird der Grundbetrag weiter erhöht und beträgt ab Januar 2023 insgesamt 119 Euro monatlich.
Hier gibt es Informationen dazu auf der Seiten der Lebenshilfe und der BAG Werkstätten.
Ein höherer Grundbetrag klingt zunächst gut.
Aber wie können Werkstätten das umsetzen? Und hat dann jeder mehr Geld im Portemonnaie?
Viele Verbände wollen mit der Politik darüber sprechen, wie das Entgeltsystem verändert werden kann. So, dass alle es verstehen. Und die Einkommenssituation für Beschäftigte besser wird.
Zusammen mit Werkstatträte Deutschland beteiligen sich alle Werkstatträte an der Diskussion. Und haben gemeinsam einen Vorschlag erarbeitet: das Basisgeld für dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen.
Hier finden Sie den Bericht von Werkstatträte Deutschland und das Positionspapier Basisgeld in Leichter Sprache.