Wenn die Arbeit in den Werkstätten nach dem Betretungsverbot weiter geht - Stellungnahme LAG WR SH
Das Betretungsverbot für die Werkstätten ist bis zum 3. Mai 2020 verlängert worden. Damit die Arbeit danach schrittweise wieder aufgenommen werden kann, muss vieles vorbereitet werden. Denn nach wie vor ist es wichtig, Menschen vor einer Ansteckung zu schützen.
Der Vorstand findet es wichtig, dass Beschäftigte wieder zur Arbeit gehen können. Vielen fehlen die Kontakte und die Tagesstruktur. Vieles muss aber vorher beachtet werden. Und es gibt noch offene Fragen.
Der Vorstand hat erneut eine Stellungnahme an das Ministerium, den Landkreistag und den Städtetag geschickt.